ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma BETAB GmbH

BETAB GmbH Betonschneidegesellschaft, Dunlopstr. 4, 33689 Bielefeld

1. Geltungsbereich

1.1 Für unsere Vertragsbedingungen gilt ausschließlich deutsches materielles Recht. Soweit einzelvertraglich oder in den nachfolgenden Bedingungen keine abweichenden Regelungen getroffen sind, gilt diese auch ergänzend, die VOB/B in der beim Vertragsabschluss jeweils gültigen Fassung, ergänzend also auch VOB/C und hieraus insbesondere die ATV-Abbruch (DIN 18459); die Geltung der VOB/B wird bei unseren Verträgen mit Verbrauchern ausgeschlossen.
1.2 Bei Verträgen unter Kaufleuten ist der Gerichtsstand Bielefeld vereinbart.

2. Pflichten AN + AG

2.1 Der AN erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen nach besten Wissen und Können zur Erreichung des uns vom Auftraggeber gesetzten Leistungszieles entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Betonbohr-und Sägetechnik.
2.2 Der AG benennt einen Verantwortlichen, welcher beauftragt und bevollmächtigt ist, die gewünschte Schnitt-Bohrführung anzuzeichnen, Änderungen und Erweiterungen bzw. Kürzungen der vertraglich vereinbarten Leistungen anzuordnen, gemeinsam mit dem AN das Aufmass aufzunehmen und die Leistung abzunehmen. Der AG sorgt für Baufreiheit, stellt Wasser/Strom und ggf. einen Schuttcontainer zur Verfügung. Auch ist der AG für die Verkehrssicherung verantwortlich.
2.3 Der AG stellt Leitungspläne und die statische Freigaben zur Verfügung. Fehlen Diese, so übernimmt der AN keine Haftung für Schäden an nicht erkennbaren Leitungen oder Schäden, welche durch die veränderte Statik auftreten. Der AG stellt dem AN auch aus hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei. Der Aufwand für die Überprüfung von Leitungsplänen und Statik wird separat gem. vorliegenden Stundenlohnvereinbarungen abgerechnet. Ebenso evt. notwendige Fremdleistungen für die Überprüfung der zur Verfügung gestellten Unterlagen
2.4 Der AN ist bei Nichteinhaltung der unter 2.2 und 2.3 genannten Pflichten berechtigt, die eigene Leistung zurückzuhalten, bis die genannten Voraussetzungen erfüllt sind und hierfür pro eingesetzten Monteur 48,- je Stunde zzgl. Maschinenausfallkosten zu berechnen. Auch daraus entstandene zusätzliche An-Abfahrten werden gem. vorliegender Preisliste berechnet (die Preisliste finden Sie auch unter www.betab.de ).

3. Vergütung


3.1 Grundsätzlich gilt die VOB/B in Verbindung mit der ATV_Abbruch oder falls nicht geregelt das FBS-Regelwerk (finden Sie unter www.betab.de/downloads ). Der AN weist hier besonders auf folgende Punkte hin: Es sind nur Gerüste bis 2 m Arbeitshöhe im E.P. enthalten; ebenso nur das Absaugen des Oberflächenwassers und die Durchtrennung von Stahleinlagen bis 2 cm2 Einzelschnittfläche 3.1 Sämtliche Zahlungen sind 20 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig oder innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Betab GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % - über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem DiskontsatzÜberleitungsgesetz - zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
3.2 Barauslagen und besondere Kosten, die der AN auf ausdrücklichen Wunsch des AG entstehen, werden mit einem Aufschlag von 8 % berechnet.
3.3 Sämtliche Leistungen des AN unterliegen dem Umsatzsteuerrecht. Liegt dem AN keine gültige Freistellungsbescheinigung vor, wird in jedem Fall der jeweils gültige MWST-Satz (z.Zt.= 19,00 %) berechnet
3.4 Einbehalte für Gewährleistungen gelten als nicht vereinbart, da diese bei Kernbohr-Säge-und Abbrucharbeiten nicht in Betracht kommen. 

4. Haftung

4.1 Der AN haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird, Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der AN im demselben Umfang. Die Haftungshöchstgrenze (außer bei Vorsatz) beträgt max. die 3-fache Vertragssumme.
4.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (6.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

5. Sonstige Bestimmungen

5.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 5.2 Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche abzutreten.

6. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Bielefeld, den 01.05.2013 BETAB GmbH